Versteinen, [1151-1152] verb. reg. act. 1. Mit Steinen besetzen, doch nur in engerm Verstande, mit Gränz- oder Marksteinen besetzen. Einen Acker, ein Feld, eine Flur versteinen. 2. Zu Stein machen, ( S. das folgende.) 3. Mit Steinen todt werfen, eine nur im Oberdeutschen übliche Bedeutung, wofür im Hochdeutschen steinigen üblich ist. So auch die Versteinung. | |