Verständig
, [
1147-1148] -er, -ste, adj. et adv. in der
ersten Bedeutung des vorigen Wortes habend und an den Tag legend, ingleichen
darin gegründet, in allen Schattirungen dieser Bedeutung des Hauptwortes. Ein
verständiger Hund, der die Zeichen des andern leicht verstehet. Am häufigsten
in der engern Bedeutung des Hauptwortes, deutliche Begriffe von etwas habend.
So wohl in einzelnen Fällen, da denn die Sache, von welcher man deutliche
Begriffe hat, in der zweyten Endung steht. Ein der Sache verständiger Mann, der
sie verstehet, ihrer kundig ist. Ein Rechtsverständiger. Noch häufiger
absolute. Der Mensch ist ein verständiges Wesen, er ist deutlicher Begriffe
fähig. Ingleichen in engerer Bedeutung, viel Verstand habend und verrathend.
Ein verständiger Mann. Seltener von Sachen, in dem Verstande gegründet. Ein
verständiger Einfall, besser ein vernünftiger, oder kluger. Luthers
verständiglich für das Nebenwort verständig ist im Hochdeutschen veraltet. Bey
dem Kero farstantantlih.