Verschulden
, [
1129-1130] verb. reg. act. 1. Mit
Schulden, d. i. andern schuldigen Geldsummen, beladen. Cajus hat seine Güter
sehr verschuldet. Am üblichsten ist es in dieser Bedeutung in dem Mittelworte.
Verschuldet seyn, viele Schulden haben. Ein verschuldetes Gut. 2. Eine Schuld,
d. i. Verbindlichkeit zur Strafe, durch Übertretung des Gesetzes auf sich
laden. Alle Könige haben sich verschuldet, Sir. 49, 5. Der Gegenstand der
Person und Sache bekommt alsdann das Vorwort an. Du verschuldest dich an dem
Blute, daß du vergeußt, Ezech. 12, 4. Jener Land hat sich hoch verschuldet am
Heiligen in Israel, Jer. 51, 5. Sich an dem Nechsten verschulden, Hist. der
Sus. 62. Die Handlung aber das Vorwort mit. Darum, daß sich Edom verschuldet
hat mit ihrem Rächen, Ezech. 25, 12, 3. Ein Übel als eine Strafe, oder
natürliche Folge seiner unrechtmäßigen Handlung, auf sich laden, mit der
vierten Endung des Übels. Das haben wir verschuldet an unserm Bruder, 1 Mos.
42, 21. Verschuldetes Elend. Was habe ich verschuldet? Daher denn auch der
Infinitiv häufig als ein Hauptwort gebraucht wird, für Schuld. Das wiederfähret
mir ohne mein Verschulden. Es ist durch dein Verschulden geschehen. In weiterm
Verstande bedeutete es ehedem verdienen überhaupt, auch im guten Sinne.
Herre Gott - - Sende ir dinen suessen Segen Das hat si
verschuldet gar wol Gegen al der Werlte Gemeine. Marggr. Otto von Brandenburg.
4. Vergelten, in welchem Verstande auch verdienen ehedem
gebraucht wurde; eine nur noch hin und wieder übliche Bedeutung. Des welle wir
verschulden so sere gegen ewern hulden, Stryker. Ich will es wieder
verschulden. Im Oberd. beschulden, im Schwed. förskylla, im Dän. forskylde.
Daher die Verschuldung, doch nur in der zweyten, und das Verschulden in der
dritten Bedeutung. Anm. In der zweyten und dritten Bedeutung schon bey dem
Notker ferschuldan und keschulden, im Schwed. förskylla.
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