2. Verbeißen
, [
1181-1182] verb. irreg. act. (
S. Beißen.) 1. Durch Zusammenbeißung der Zähne den
Ausbruch einer Empfindung zu unterdrücken suchen. Das Lachen, das Weinen, den
Schmerz verbeißen. Der Seufzer, den du jetzt verbeißest, Weiße. (
S. Ver 1 (c)). 2. Abbeißen, besonders vorn abbeißen, wo
ver das Latein. prae ausdruckt; eine im Hochdeutschen seltene Bedeutung.
Ja, da er sich aus Zorn die Nägel schon verbissen, Günth.
In weiterer Bedeutung sagt man zuweilen, die Wörter
verbeißen, die Endsylben in der Aussprache verschlucken, daher auch einige, die
unter dem Nahmen der Syncope bekannte grammatische Figur die Verbeißung nennen
wollen. (
S. Verbeitzen.) 3. In der Jägerey sagt man, der Auerhahn
habe verbissen, wenn er aufhöret zu balzen, wo es als ein Neutrum gebraucht
wird; wo ver entweder ein Aufhören, und beißen, sehr uneigentlich sein mit der
Balz verbundenes Schreyen bedeutet, oder auch, so fern das Ende der Balz
alsdann einzutreten pflegt, so bald der Auerhahn die jungen Knospen der Birken
und Buchen zu kosten anfängt. (
S. das gleich folgende Verbeitzen.) 4. So fest zubeißen,
daß man den Mund nicht mehr öffnen, oder die Zähne nicht mehr von einander
bringen kann, als ein Reciprocum, auf welche Art sich die Hunde oft zu
verbeißen pflegen, da man sie denn ab- oder losbrechen muß; auch verfangen. So
auch die Verbeißung und das Verbeißen. [
1181-1182]