Verschleppen, [1123-1124] verb. reg. act. 1. An einen ungehörigen Ort schleppen. Ingleichen in engerer Bedeutung, auf ungebührliche Art entfremden, bey Seite zu schaffen suchen. So kann ungetreues Gesinde vieles verschleppen. ( S. Verschleifen,) 2. Im gemeinen Leben sagt man auch, viele Kleider verschleppen, durch schwere Arbeit, oder auch durch Nachlässigkeit abtragen, verbrauchen. So auch die Verschleppung. | |