Münchener DigitalisierungsZentrum - Digitale BibliothekBSB - Bayerische Staatsbibliothek

Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Verordnung | | Der Verpachter

Verpachten

, [1103-1104] verb. reg. act. den Nießbrauch eines Dinges zur Erwerbung zeitlichen Vermögens gegen ein bestimmtes jährliches Geld an den andern übertragen. Sein Gut verpachten. Einem einen Acker verpachten. Die landesherrlichen Gefälle an den Meistbiethenden verpachten. Was nicht unmittelbar zur Erwerbung zeitlichen Vermögens dienet, wird vermiethet. S. Pachten. So auch die Verpachtung.
Die Verordnung | | Der Verpachter