Vermählen
, [
1089-1090] verb. reg. act. verbinden,
vereinigen, vermischen. 1. Im eigentlichen und weitesten Verstande, in welchem
es im Hochdeutschen veraltet ist, aber noch bey den ältern Oberdeutschen
Schriftstellern häufig vorkommt. 2. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung,
ehelich verbinden. Seine Tochter jemanden, noch häufiger, an jemanden, mit
jemanden vermählen. Cleopatra ward dem Alexandro vermählt, 2 Macc. 10, 58;
besser, mit dem Alexander. Sich vermählen. Sich mit einer Person vermählen.
Daher die Vermählung, die eheliche Verbindung. Die Vermählung vollziehen. Das
Vermählungsfest u. s. f. Man gebraucht dieses Wort nur von hohen und vornehmen
Personen, dagegen von geringern oder seines gleichen verheirathen, verehelichen
üblicher ist. (
S. Gemahl.) In der dichterischen Schreibart indessen
wird es auch von geringern gebraucht.
Von Vater seiner Braut erhielt Philet das Glück Mit Sylvien
sich endlich zu vermählen, Gell.
Anm. Im Oberdeutschen auch vermailigen, vermeiligen, bey noch
ältern Schriftstellern nur mahlen, mahelen, mehelen, welches denn auch wohl für
verloben gebraucht wurde. Ther thaz wib mahalta, Ottfr. Da ward die magd
gemehelt mit einem gerechten man Joseph, Buch Belial von 1472. (Von der
Abstammung
S. Gemahl.) Ver scheint hier die erste Bedeutung der
Entfernung zu haben, durch eheliche Verbindung aus der Familie entfernen,
ausheirathen, im mittlern Lat. forisfamiliare.