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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Das Vermächtniß

, [1089-1090] des -es, plur. die -e, von dem vorigen Zeitworte. 1. Die letzte feyerliche Verordnung eines Sterbenden in Ansehung seines Vermögens; das Testament. Ohne Vermächtniß sterben, ab intestato. 2. Noch häufiger ist es dasjenige, was jemand in seinem Testamente einem andern vermacht; besonders eine solche Geldsumme, Legatum. Das Vermächtniß auszahlen, die einem andern vermachte Summe. Ehedem das Gemächt. Erbgemächt.
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