Verklären
, [
1259-1260] verb. reg. act. klar machen.
1. Eigentlich, klar, helle, heiter machen, in welchem Verstande es doch nur
noch zuweilen in der dichterischen Schreibart vorkommt.
Den unwirthbaren Sitz Verklärt, doch selten nur, ein rother
schneller Blitz, Hag. Doch, wie schön entwölkt, wie verklärt lächelt der Himmel
wieder, Gieseke.
2. Figürlich. (1) * Klar, d. i. deutlich machen; eine
veraltete Bedeutung, wofür jetzt erklären üblich ist. Ehedem wurde es auch für
erklären, feyerlich aussagen, declarare, gebraucht. (2) Deutliche Erkenntniß
von jemandes Klarheit, d. i. Herrlichkeit, wirken; eine nur in der Deutschen
Bibel und biblischen Schreibart übliche Bedeutung. Vater erkläre deinen Nahmen,
Joh. 12, 28. Nun ist des Menschen Sohn verkläret, und Gott ist verkläret in
ihm, und wird ihn bald verklären, Kap. 13, 51. (3) Nach einer andern
gleichfalls nur biblischen Bedeutung bezeichnet es durch eine Verwandlung der
außerwesentlichen Umstände einen höhern Grad der Klarheit, der Feinheit, der
Bewegungskraft und Geschwindigkeit ertheilen. In diesem Verstande ward Christus
auf Thabor verklärt. Welcher verklären wird unsern nichtigen Leib, daß er
ähnlich werde seinem verklärten Leibe, Phil. 3, 21. So auch die Verklärung.