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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Verkläger | | Verklammern

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, [1259-1260] verb. reg. neutr. welches das Hülfswort seyn bekommt, vor Kälte erstarren, ein nur in den gemeinen Sprecharten übliches Wort. Die Hände sind ihm verklammt. S. Klamm.
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