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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Verhör | | * Der Verhörer

Verhören

, [1253-1254] verb. reg. act. 1. Als Richter die Aussagen eines andern anhören. Verhöret eure Brüder, und richtet recht zwischen jedermann, 5 Mos. 1, 16. Christus wurde vor Pilato verhöret, Luc. 23, 14. Richtet unser Gesetz auch einen Menschen, ehe man ihn verhöret? Joh. 7, 51. Man verhöret so wohl einen Beklagten, als auch einen Zeugen. Im gemein. Leben einiger Gegenden sagt man auch, jemanden seine Lection verhören, für überhören. 2. Bey den Jägern wird es in noch weiterm Verstande gebraucht, den Aufenthalt eines Wildes oder Geflügels aus seiner Stimme ausfindig machen; da denn so wohl Hirsche, als auch Auerhähne und Feldhühner, verhöret werden, wofür auch bey einigen verlusen üblich ist, von dem veralteten lusen, hören, ( S. Lauschen.) 3. Eine Sache aus Unachtsamkeit entweder gar nicht hören, wie überhören, oder sie falsch hören. Das habe ich verhöret. Die sich aus Eigensinn von der Ehe abhalten lassen, verhören die weise Stimme der Natur, Sonnenf.
Die Unschuld schreyt zu dir, verhör nicht ihre Stimme, Weiße.
So auch das Verhören. [1255-1256]
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