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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Verheben

, [1251-1252] verb. irreg. act. ( S. Heben.) 1. Als ein Reciprocum, sich verheben, sich durch Heben Schaden thun, etwas verrenken oder verletzen. 2. Falsch heben, und besonders falsch abheben. Die Karten werden verhoben, im Kartenspiele, wenn sie falsch abgehoben werden. Ein rohes Buch wird verhoben, wenn die Lagen unrecht abgehoben werden. Daher das Verheben, und in der letzten Bedeutung auch die Verhebung. Anm. Im Hochdeutschen veraltete Bedeutungen sind: 1. Verhalten, verrücken, einem seine Fehler, genossene Wohlthaten verheben, wo ver für vor zu stehen scheinet. 2. Zuhalten, wo ver eine Verschließung, heben aber im weitesten Verstande, haben, d. i. halten, bedeutet. Jemanden den Mund verheben. Die Nase, die Augen verheben. 3. Zurück halten, wie verhalten. Das Weinen verheben. Alle diese Bedeutungen sind noch in einigen gemeinen Oberdeutschen Sprecharten gangbar.
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