Verhausen, [1251-1252] verb. reg. act. welches nur im gemeinen Leben vorkommt, durch übles Hausen, d. i. Haushalten, durchbringen, verschwenden. Sein Vermögen verkaufen. Daher das Verhausen. Von hausen, wohnen, ist verhausen in einigen Oberdeutschen Gegenden, seine Wohnung und in weiterm Verstande, den Ort seines Aufenthaltes verändern. | |