Das Verhängniß
, [
1247-1248] des -sses, plur. die -e,
welches nur in den figürlichen Fällen der zweyten Hauptbedeutung des vorigen
Zeitwortes vorkommt. 1. * Die Erlaubniß, ohne Plural; eine im Hochdeutschen
veraltete Bedeutung, in welcher sich noch im Oberdeutschen einige Prälaten und
Äbte zu schreiben pflegen: Wir aus Gottes Verhängniß Abt u. s. f. für von
Gottes Gnaden, durch Gottes Erlaubniß. 2. Eine verhängte, d. i. von einem
höhern veranstaltete Veränderung, besonders die äußern Veränderungen des
menschlichen Lebens, so fern sie von Gott verhängt werden, oder von einem
andern aus unbekannten Ursachen herrühren, wo dieses Wort oft mit Schicksal
gleich bedeutend gebraucht wird. Alle besondern Absichten der Rathschlüsse und
Verhängnisse Gottes einsehen wollen, ist unsinnige Begehrlichkeit, Gell. In
engerer und gewöhnlicherer Bedeutung ist das Verhängniß ein von einem Höhern
über uns verhängtes Übel. Ein trauriges, ein hartes, ein schweres Verhängniß.
Geduld in allen Verhängnissen. Es ist ein Verhängniß Gottes, ein von Gott
verhängtes Übel. Da denn auch wohl das höhere unbekannte Wesen, welches außer
Gott die menschlichen Veränderungen bestimmen soll, das Verhängniß genannt
wird, in welchem Falle es denn gleichfalls mit Schicksal gleich bedeutend ist.
Das unvermeidliche Verhängniß, Fatum.
Der Held, um den du bebtest, wenn im Streite, Wohin ihn dein
Verhängniß trug, Der ehrne Donner von den Bergen, ihm zur Seite Die Feldherrn
niederschlug, Raml.
Mein Verhängniß hat es so gewollt.
S. auch Schicksal. Anm. In einigen Oberdeutschen
Gegenden ist dieses Wort weiblichen Geschlechts, die Verhängniß,
S. -Niß, indessen ist im Hochdeutschen das ungewisse das
herrschende. [
1249-1250]