Verführen
, [
1227-1228] verb. reg. act. 1. Für das
einfache führen, doch in einer jetzt veralteten Bedeutung, so daß ver eine
bloße Intension bezeichnet. Einen Lärmen, ein großes Geschrey verführen, d. i.
erheben und fortsetzen.
Nicht, wie der rohe Schwarm, der ein Geschrey verführt, Wenn
wo ein Bürgerweib ein Kind zur Welt gebiert, Bernh.
Man gebraucht es nur mit den schon angezeigten und einigen
ähnlichen Hauptwörtern. 2. In die Ferne führen, es geschehe nun auf der Achse
oder auf einem Schiffe. Waaren, Güter verführen, wie der Fuhrmann und Schiffer
thun. 3. Irre führen, falsch führen,
S. Ver 1. (2) (3). (1) Eigentlich. Von seinem Weg-
weiser verführet werden, wofür man doch lieber sagt, irre geführet werden. Wie
ein Irrlicht, welches den Wanderer verführet. Noch häufiger, (2) Figürlich,
durch Beybringung unrichtiger Vorstellungen zu einer bösen Handlung bewegen, wo
dieses Zeitwort freylich mehr sagt und härter ist, als verleiten, (
S. dasselbe.) Jemanden zu etwas verführen. Die
Israeliten ließen sich verführen, andere Götter anzubethen, 5 Mos. 30, 17. Sich
von dem Zorne, von der Sinnlichkeit verführen lassen. Ingleichen absolute,
durch irrige Vorstellungen jemandes Sitten verschlimmern. Einen jungen Menschen
verführen. Er ist schon verführet worden. In weiterm Verstande bedeutet es oft,
doch gemeiniglich nur im Scherze jemanden durch Vorstellungen, besonders durch
sinnliche Vorstellungen, zu etwas bewegen, welches er vorher nicht willens war.
Jemanden zu einem Spaziergange verführen. Daher die Verführung, besonders in
dieser letzten Bedeutung, die Handlung, da man andere verführet, zuweilen auch
der Zustand, da man verführet wird. Sich vor der Verführung bewahren.
Ingleichen die Gelegenheit verführet zu werden. In volkreichen Städten ist die
Verführung immer groß. Anm. Notker gebraucht ferfuoren und verfuoren in den
jetzt veralteten Bedeutungen des Wegführens und Versetzens.
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1227-1228]