Verfällen
, [
1219-1220] verb. reg. welches das Activum
des vorigen ist, verfallen machen, aber im Hochdeutschen wenig gebraucht wird.
1. * Verfallen, d. i. einfallen machen, zerstören; eine im Hochdeutschen
unbekannte Bedeutung.
Der in ein rauhes Feld und Steine ließ verfällen Die Stadt
Jerusalem mit ihren schönen Wällen, Opitz.
2. * Eine Jungfrau verfällen, sie zu Falle bringen,
schwächen, im Oberdeutschen, welche Bedeutung im Hochdeutschen gleichfalls
veraltet ist. 3. Durch Erbfall an jemanden verlassen, jemanden anheim fallen
lassen, eine noch zuweilen in den Kanzelleyen übliche Bedeutung. Das von seinem
Vater an ihn verfällete Gut. Die Grafschaft ist durch des letzten Grafen
Absterben auf eine andere Linie verfället worden. 4. In ähnlicher, aber doch
noch verschiedener Bedeutung verfället man etwas, wenn man sich durch
unterlassene Pflicht des Eigenthumes desselben verlustig macht, wenn man es
verwirket; (
S. Verfallen 4 (3).) Ein Lehen verfällen, durch einen
Lehensfehler. Auch diese Bedeutung ist im Oberdeutschen gangbarer als im
Hochdeutschen. So auch die Verfällung.