Verfachen, [1215-1216] verb. reg. act. 1. Mit einem Fachwerke versehen oder einschließen, in dem Wasserbaue. Einen Fluß verfachen. 2. * Sich mit jemanden verfachen, sich mit ihm abfinden, abtheilen; eine veraltete, vielleicht nur noch in einigen Gegenden übliche Bedeutung. Eine Witwe, ehe sie verheirathet, soll mit ihren Kindern zuvor verfacht seyn, Matthes. Bergpost. bey dem Frisch. So auch die Verfachung. | |