Verdoppeln, [1207-1208] verb. reg. act. 1. Von Doppel, einer Art Würfel- und Kartenspieles, in diesem Spiele verlieren; ein, so wie das Spiel selbst, größten Theils veraltetes Wort. 2. Von doppelt, doppelt, d. i. zwiefach, setzen. Eine Zahl verdoppeln. Seine Wohlthaten gegen jemanden verdoppeln. So auch die Verdoppelung. S. Ver 2. | |