Die Verdammung, [1197-1198] plur. inus. die Handlung des Verdammens; am häufigsten noch in der theologischen Bedeutung. Daher das Verdammungsurtheil, auch im gerichtlichen Verstande, das Urtheil, worin und wodurch jemand verdammt, d. i. für straffällig erkläret wird. Schon bey dem Notker Ferdamnunga. | |