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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Verdacht

, [1195-1196] des -es, plur. welcher doch selten gebraucht wird, die -e, wahrscheinliche Meinung oder muthmaßliches Urtheil, von der von einem andern begangenen nachtheiligen oder unerlaubten Handlung; ein Wort, welches in manchen Fällen auf eine eigene und seltene Art verbunden wird. Einen Verdacht haben oder hegen. Einen Verdacht auf jemanden haben, oder jemanden in Verdacht haben, muthmaßen, daß er der Urheber einer gewissen üblen Handlung sey; ihn in Verdacht ziehen. Einen Verdacht schöpfen. Bey jemanden im Verdachte stehen, daß man es gethan habe. Jemanden seinen Verdacht benehmen. Es stieg mir ein kleiner Verdacht auf. Ich will doch nicht hoffen, daß sie mein Herz mit diesem Herren in Verdacht haben? Gell. Ich bitte sie, lassen sie diesen Mann aus dem Verdachte, eben ders. haben sie ihn nicht im Verdacht. Es entstehet ein Verdacht, daß u. s. f. Verdacht machen, erwecken, verursachen, Anlaß dazu geben. Es könnte leicht Verdacht erwecken. Das machte, gab, erweckte, erregte mir Verdacht. In Verdacht kommen, gerathen. Wegen eines Verbrechens in Verdacht, (im Verdachte) seyn. Er ist in dem Verdachte der Untreue. Jemanden in Verdacht bringen, setzen. Den Verdacht fahren lassen. Einen Verdacht von sich ablehnen. Jemanden außer Verdacht setzen. Anm. Dieses Hauptwort, welches bey unsern alten Oberdeutschen Schriftstellern nicht vorkommt, stammt von dem Zeitworte verdenken, und zwar von dessen Mittelworte verdacht ab, ( S. Verdenken.) Dem heutigen Gebrauche nach gründet sich der Verdacht auf wahrscheinliche Umstände, Argwohn aber bedeutet bloß eine üble Meinung, ohne zu bestimmen, ob sie muthmaßliche Gründe für sich hat. Indessen werden sie im gemeinen Leben häufig für einander gebraucht. [1197-1198]
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