Der Verdacht
, [
1195-1196] des -es, plur. welcher doch
selten gebraucht wird, die -e, wahrscheinliche Meinung oder muthmaßliches
Urtheil, von der von einem andern begangenen nachtheiligen oder unerlaubten
Handlung; ein Wort, welches in manchen Fällen auf eine eigene und seltene Art
verbunden wird. Einen Verdacht haben oder hegen. Einen Verdacht auf jemanden
haben, oder jemanden in Verdacht haben, muthmaßen, daß er der Urheber einer
gewissen üblen Handlung sey; ihn in Verdacht ziehen. Einen Verdacht schöpfen.
Bey jemanden im Verdachte stehen, daß man es gethan habe. Jemanden seinen
Verdacht benehmen. Es stieg mir ein kleiner Verdacht auf. Ich will doch nicht
hoffen, daß sie mein Herz mit diesem Herren in Verdacht haben? Gell. Ich bitte
sie, lassen sie diesen Mann aus dem Verdachte, eben ders. haben sie ihn nicht
im Verdacht. Es entstehet ein Verdacht, daß u. s. f. Verdacht machen, erwecken,
verursachen, Anlaß dazu geben. Es könnte leicht Verdacht erwecken. Das machte,
gab, erweckte, erregte mir Verdacht. In Verdacht kommen, gerathen. Wegen eines
Verbrechens in Verdacht, (im Verdachte) seyn. Er ist in dem Verdachte der
Untreue. Jemanden in Verdacht bringen, setzen. Den Verdacht fahren lassen.
Einen Verdacht von sich ablehnen. Jemanden außer Verdacht setzen. Anm. Dieses
Hauptwort, welches bey unsern alten Oberdeutschen Schriftstellern nicht
vorkommt, stammt von dem Zeitworte verdenken, und zwar von dessen Mittelworte
verdacht ab, (
S. Verdenken.) Dem heutigen Gebrauche nach gründet sich
der Verdacht auf wahrscheinliche Umstände, Argwohn aber bedeutet bloß eine üble
Meinung, ohne zu bestimmen, ob sie muthmaßliche Gründe für sich hat. Indessen
werden sie im gemeinen Leben häufig für einander gebraucht.
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1197-1198]