Verbrechen
, [
1191-1192] verb. irreg. (
S. Brechen,) welches ehedem auch als ein Neutrum
gebraucht wurde, jetzt aber nur noch als ein Activum üblich ist, und, nach
Maßgebung der Partikel ver und des Zeitwortes brechen, in verschiedenem
Verstande gebraucht wird. 1. Abbrechen, zuweilen auch vorn abbrechen,
praefringere, als ein Activum; in welcher Bedeutung es doch nur selten
gebraucht wird. Eine Spießgerte verbrechen, vorn etwas abbrechen. Figürlich
sagt Opitz verbrochene Worte für abgebrochene. Siehe Ver 6. 2. Durch
abgebrochene Dinge, besonders abgebrochene Zweige bemerken und bezeichnen; ein
besonders in der Jägerey sehr übliche Bedeutung, wo die Fährte, der Schweiß,
der Anschuß u. s. f. verbrochen werden, wenn man abgebrochene grüne Äste dahin
legt, um den Ort wieder zu finden. Ein geschossenes Wild wird mit starken
Brüchen, verbrochen, wenn man es mit vielen abgebrochenen Zweigen bedeckt,
damit es nicht so frey im Gesichte liege. 3. Für das einfache brechen, doch mit
einer Intension, ganz, völlig brechen, wie zerbrechen, eine ehedem sehr
gangbare Bedeutung. (1) * In eigentlichem und weiterm Verstande, wo es so wohl
als ein Neutrum, als auch als ein Activum, gebraucht wurde, jetzt aber völlig
veraltet ist.
Das Fleisch fällt weg, die Haut verbleicht, Opitz;
wo es das Neutrum ist. Im Bergbaue ist ein verbrochenes Feld
im Gegensatze eines unverbrochenen, so wohl ein Feld, welches zum Bergbaue
bereits geöffnet worden, als auch eine Gegend, wo die Berggebäude eingefallen
und zu Grunde gegangen sind. (2) Figürlich. a) * Sein Wort verbrechen, einen
Bund verbrechen, ein Versprechen verbrechen u. s. f. ein gleichfalls veralteter
Gebrauch, wofür jetzt das einfache brechen üblich ist. Sie haben den ersten
Glauben verbrochen, 1 Tim. 5, 12. Ihr habt den Bund Levi verbrochen, Mal. 2, 8.
Von dieser Bedeutung haben wir noch das Bey- und Nebenwort unverbrüchlich,
wofür Opitz unverbrochen braucht. b) Etwas verbrechen, wohl eigentlich, ein
Gesetz, einen Befehl verbrechen, wofür man jetzt gleichfalls brechen sagen
würde, ihnen muthwillig zuwider handeln, sie muthwillig übertreten. In dieser
Bedeutung ist das Zeitwort noch gangbar, doch auch nur in den vergangenen
Zeiten. Was hab ich verbrochen? in welchem Stücke habe ich vorsetzlich wider
ein Gesetz gehandelt. Er bereuete, was er verbrochen hatte. Ein Missethäter,
welcher viel verbrochen hat. Gestraft werden, ohne etwas verbrochen zu haben.
In den übrigen Zeiten ist es nicht üblich. Man sagt nicht: was verbrichst du?
oder er verbrach etwas. Schon bey dem Ottfried firbrechan.
S. das folgende Hauptwort. 4. Durch brechen in der
vorigen figürlichen Bedeutung, verlustig geben, in welchem Verstande es noch
zuweilen gebraucht wird, obgleich verwirken dafür üblicher ist. Die Hand, den
Kopf verbrechen, verwirken, durch ein Verbrechen die Strafe des Verlustes
derselben verdienen. Ein Lehen verbrechen, verwirken.
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1193-1194]