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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Verbrauen | | Verbrechen

Verbrausen

, [1191-1192] verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, bis zur Erschöpfung oder Beruhigung der brausenden Kräfte brausen, folglich aufhören zu brausen, im gemeinen Leben auch ausbrausen. Der Sturm hat verbrauset. Laß den geschwollnen Strom vorjetzt (für jetzt) verbrausen! Schleg. Der Wein, das Bier verbrausen, wenn sie aufhören zu gähren. Figürlich sagt man, ein Mensch habe verbrauset, wenn seine ungestümen Leidenschaften und Begierden durch reifere Jahre geschwächt werden. So auch das Verbrausen. S. Ver 1. (a).
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