Verborgen, [1191-1192] verb. reg. act. an einen andern borgen, im gemeinen Leben auch ausborgen, ( S. Ver 1.) Sein Geld verborgen. Getreide verborgen. Ich habe es verborgt. Ingleichen auf Borg, d. i. auf Credit verkaufen. Waaren verborgen. Daher die Verborgung und das Verborgen. | |