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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Verborgen

, [1191-1192] verb. reg. act. an einen andern borgen, im gemeinen Leben auch ausborgen, ( S. Ver 1.) Sein Geld verborgen. Getreide verborgen. Ich habe es verborgt. Ingleichen auf Borg, d. i. auf Credit verkaufen. Waaren verborgen. Daher die Verborgung und das Verborgen.
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