Unverbrochen
, [
1129-1130] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von verbrochen, dem Mittelwort von verbrechen, welcher doch nur in
einigen Fällen üblich ist. 1. * Wie unverbrüchlich, eine im Hochdeutschen
fremde Bedeutung.
Er hielt sein Wort stets unverbrochen, Daß er dem Abraham
gesprochen, Opitz Ps. 105.
2. * Nichts verbrochen, unschuldig, welche im Hochdeutschen
gleichfalls unbekannt ist. 3. Im Bergbaue ist ein unverbrochenes Feld, welches
durch den Grubenbau noch nicht erbrochen oder geöffnet worden, eine zum
Bergbaue noch nicht genütztes Feld, welches daselbst auch ein unverritztes,
unverschrotenes, unverwundetes, unverfahrnes Feld genannt wird.