Unumstößlich
, [
1129-1130] -er, -ste, adj. et adv. was
nicht umgestoßen werden kann, doch nur im figürlichen Verstande, was nicht
widerlegt, durch keine Gegengründe entkräftet werden kann. Ein unumstößlicher
Beweis. Etwas unumstößlich beweisen. Es erhellet unumstößlich daraus, daß u. s.
f. Daher die Unumstößlichkeit.