Unterreden
, [
1109-1110] verb. reg. ich unterrede,
unterredet, zu unterreden. 1. Als ein Reciprocum, mit jemanden reden, sich
wegen einer Sache mit ihm besprechen. Sich mit jemanden unterreden. Sich von
etwas unterreden. Wir unterredeten uns verschiedene Stunden auf die angenehmste
Art. Das Zeitwort ist in dieser Bedeutung elliptisch, so daß das Vorwort, wie
in unterhalten, eine Handlung unter oder zwischen mehrern bezeichnet. 2. * Als
ein Activum, eine Rede unterbrechen, darein oder dazwischen reden; eine im
Hochdeutschen unbekannte, nur im Oberdeutschen gangbare Bedeutung. Es ist
unterredet worden, durch die Rede eines andern unterbrochen worden.