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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Unparteyisch | | Die Unparteylichkeit

Unparteylich

, [879-880] -er, -ste, adj. et adv. welches mit dem vorigen gleich bedeutend ist, und um der dem Gehöre unangenehmen Ableitungssylbe -isch willen, dem vorigen Worte in der edlern Schreibart vorgezogen wird, auch noch den Vorzug hat, daß davon ein Hauptwort gebildet werden kann, die Unparteylichkeit. Unparteylich urtheilen. Der unparteylichste Richter.
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