Ungütig, [871-872] -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von gütig, thätige Abneigung habend, so wohl jemandes Bestes zu befördern, als auch im engern Verstande, ihm Wohlthaten zu erzeigen, und darin gegründet; als ein gelinder Ausdruck für hart u. s. f. Gegen jemanden ungütig seyn, sich ungütig gegen ihn beweisen. Ungütig mit jemanden umgehen. Ein ungütiges Betragen. Etwas ungütig aufnehmen. | |