Der Unglaube
, [
867-868] des -ns, plur. car. der
Gegensatz von Glaube, doch nur in einigen Bedeutungen dieses Wortes. 1) Die
Abneigung, einen Satz um des Zeugnisses eines andern willen für wahr zu halten.
Jemandes Unglauben überwinden. In seinem Unglauben beharren. Noch mehr aber, 2)
in einigen engern Bedeutungen in der Theologie, wo es dem Glauben in allen den
Fällen, in welchen er in der Gottesgelehrsamkeit gebraucht wird, entgegen
stehet. Es bedeutet alsdann bald die Abneigung, die Erfüllung der Zusagen
Gottes um seines Zeugnisses willen als unausbleiblich zu erwarten, bald die
Abneigung, alle göttliche Aussprüche und Versicherungen für untrüglich zu
halten, oder die Fertigkeit, Überzeugung von göttlichen Wahrheiten zu verhüten
oder zu unterdrücken, bald die Abwesenheit der übernatürlichen Fertigkeit
rechtmäßiger Veränderungen, bald endlich auch die Abneigung, die geoffenbarte
Religion um des Zeugnisses willen für wahr zu halten; in welchen sämtlichen
Bedeutungen es so wohl in der Deutschen Bibel, als auch in den Schriften der
Gottesgelehrten, häufig gebraucht wird. Anm. Schon bey dem Ottfried Ungiloubo,
im Nieders. Unlove, Unglove. In der Parän. Tirol. kommt es in der jetzt
veralteten Bedeutung einer falschen Religion vor.