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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Ungeachtet | | Die Ungeberde

Ungeahndet

, [851-852] adj. et adv. nicht geahndet, d. i. nicht bestraft. Etwas ungeahndet hingehen lassen. Es ist ihm ungeahndet hingegangen, ist nicht an ihm geahndet worden. Ein ungeahndetes Versehen. Schon dem Notker ungeahndot.
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