Münchener DigitalisierungsZentrum - Digitale BibliothekBSB - Bayerische Staatsbibliothek

Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Übernatürlich | | Überpfeffern

Übernehmen

, [765-766] verb. irreg. act. ( S. Nehmen,) übernommen, zu übernehmen. 1) In Empfang nehmen, es sey nun für sich oder für einen andern. Man gebraucht es am häufigsten von einem aus mehrern Stücken bestehenden Ganzes. So übernimmt man ein Gut, wenn man dasselbe nebst allen dazu gehörigen einzelnen Stücken in seinen Besitz oder seine Gewahrsame nimmt. Ein Capital übernehmen. Die Waaren für einen andern übernehmen. 2) Auf oder über sich nehmen, sich zu etwas freywillig anheischig machen. Eine Lieferung, eine Arbeit, ein Amt übernehmen. Die Regierung übernehmen. Das Leiden, ein Übel freywillig übernehmen. 3) Sich übernehmen, zu viel auf oder zu sich nehmen. Sich mit Essen und Trinken übernehmen, zu viel davon zu sich nehmen. Sich mit Arbeit übernehmen, zu viel übernehmen. 4) Jemanden übernehmen, zu viel von ihm nehmen oder fordern. Die Unterthanen mit Abgaben übernehmen. Der Verkäufer übernimmt seine Kunden, wenn er sie übertheuert, zu viel für seine Waaren von ihnen fordert oder nimmt. 5) * Jemanden eines Dinges übernehmen, ihn dessen überzeugen, eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. 6) * Sich einer Sache übernehmen, sich derselben überheben, zu stolz darauf seyn, auch nur im Oberdeutschen. 7) Überwältigen, übermannen. Sich den Zorn, oder von dem Zorne übernehmen lassen. Der Trunk hat ihn übernommen.
Drum laß dich ferner nicht den Argwohn übernehmen, Gottsch.
Auch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen selten. So auch die Übernehmung, und in der ersten und zweyten Bedeutung die Übernahme.
Übernatürlich | | Überpfeffern