Übernehmen
, [
765-766] verb. irreg. act. (
S. Nehmen,) übernommen, zu übernehmen. 1) In Empfang
nehmen, es sey nun für sich oder für einen andern. Man gebraucht es am
häufigsten von einem aus mehrern Stücken bestehenden Ganzes. So übernimmt man
ein Gut, wenn man dasselbe nebst allen dazu gehörigen einzelnen Stücken in
seinen Besitz oder seine Gewahrsame nimmt. Ein Capital übernehmen. Die Waaren
für einen andern übernehmen. 2) Auf oder über sich nehmen, sich zu etwas
freywillig anheischig machen. Eine Lieferung, eine Arbeit, ein Amt übernehmen.
Die Regierung übernehmen. Das Leiden, ein Übel freywillig übernehmen. 3) Sich
übernehmen, zu viel auf oder zu sich nehmen. Sich mit Essen und Trinken
übernehmen, zu viel davon zu sich nehmen. Sich mit Arbeit übernehmen, zu viel
übernehmen. 4) Jemanden übernehmen, zu viel von ihm nehmen oder fordern. Die
Unterthanen mit Abgaben übernehmen. Der Verkäufer übernimmt seine Kunden, wenn
er sie übertheuert, zu viel für seine Waaren von ihnen fordert oder nimmt. 5) *
Jemanden eines Dinges übernehmen, ihn dessen überzeugen, eine im Hochdeutschen
veraltete Bedeutung. 6) * Sich einer Sache übernehmen, sich derselben
überheben, zu stolz darauf seyn, auch nur im Oberdeutschen. 7) Überwältigen,
übermannen. Sich den Zorn, oder von dem Zorne übernehmen lassen. Der Trunk hat
ihn übernommen.
Drum laß dich ferner nicht den Argwohn übernehmen, Gottsch.
Auch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen selten. So auch die
Übernehmung, und in der ersten und zweyten Bedeutung die Übernahme.