Überlegt, [763-764] adj. et adv. von eben dieser Bedeutung des Zeitwortes, dessen Mittelworte es eigentlich ist, seinem ganzen Zusammenhange nach überdacht; im Gegensatze des unüberlegt. Ein überlegter Entschluß. Sehr überlegt handeln, wo das Mittelwort der vergangenen Zeit für die gegenwärtige Zeit überlegend stehet. | |