Die Tranksteuer, [647-648] plur. die -n, in verschiedenen Provinzen, z. B. in Sachsen, diejenige Steuer, welche dem Landesherren von dem Getränke entrichtet wird, und wohin sowohl die Bier- als Weinsteuer gehöret. Daher das im gemeinen Leben übliche Zeitwort vertranksteuern, die Tranksteuer von einem Getränke entrichten. | |