Der Todtschlag
, [
619-620] des -es, plur. der doch selten
vorkommt, die -schläge, die unbefugte gewaltthätige Beraubung des Lebens eines
Menschen, sie geschehe nun vorsetzlich, oder unvorsetzlich, oder mit welchem
Werkzeuge sie wolle, ob es gleich im eigentlichsten Verstande die Beraubung des
Lebens durch einen Schlag bezeichnet. Einen Todtschlag begehen; nicht thun, wie
es einige Mahl in der Deutschen Bibel heißt. Ein vorsetzlicher Todtschlag, der
unter dem Nahmen des Mordes am bekanntesten ist, zum Unterschiede von einem
zufälligen und unvorsetzlichen. In engerer Bedeutung ist Todtschlag die
unvorsetzliche Entleibung eines andern, man mag nun gar nicht Willens gewesen
seyn, ihm Schaden zuzufügen, oder man mag die Absicht gehabt haben, ihm zu
schaden, ohne doch ihn des Lebens zu berauben, wie z. B. in einem Zweykampfe;
zum Unterschiede von einem Morde, welcher einen boshaften Vorsatz voraus setzt.
(
S. Mord.) Schon bey dem Stryker Totflac, bey dem
Ottfried und in den folgenden Zeiten auch Manslahta, im Lat. Homicidium. Die R.
A. todt schlagen wird von vielen sehr unrichtig als Ein Wort geschrieben, wie
auch in vielen Ausgaben der Deutschen Bibel geschiehet.
S. Todt.