Der Thurmherr, [597-598] des -en, plur. die -en, an einigen Orten, wo die öffentlichen Gefängnisse sich in einem Thurme befinden, wie z. B. zu Straßburg, gewisse Beamte der Stadt, welche die Aufsicht über diese Gefängnisse haben. In Cöln am Rhein, wo das öffentliche Gefängniß der Fränkenthurm heißt, sind die Thurmherren oder Thurmmeister zwey im Rathe sitzende Personen, welche einen eingezogenen Verbrecher in die Inquisition nehmen, und ihn hernach an das Schöffengericht abliefern. | |