Thöricht
, [
583-584] -er, -ste, adj. et adv. einem
Thoren und dessen Thorheit gemäß, eine Thorheit enthaltend und darin gegründet,
in der zweyten Bedeutung des Wortes Thor. Ein thörichter Mensch. Thöricht
handeln. Sein Geld auf eine thörichte Art durchbringen. Thörichte Anschläge.
Ehedem gebrauchte man es auch für unsinnig, toll, und noch jetzt pflegt man
einen tollen Hund, in einigen Gegenden einen thörichten Hund zu nennen. Im
Nieders. dörlik, im Schwabenspiegel mit einem andern Endlaute toersch,
gleichsam thörisch. Thöricht stehet für thorachtig, wie es in einigen
Oberdeutschen Gegenden wohl noch lautet; folglich ist die Schreibart thörigt
unrichtig, zumahl, da es ohnehin keine Endsylbe igt. wohl aber icht gibt;
thörig aber würde richtig seyn, wenn nur Thor nicht eine Person, sondern einen
Zustand oder eine Handlung bedeutete.