Die Thätlichkeit
, [
567-568] plur. die -en. 1. Als das
Abstractum des vorigen Wortes, und ohne Plural, wo es doch im Hochdeutschen nur
noch zuweilen in der dritten Bedeutung des Beywortes vorkommt. Die Thätlichkeit
eines Verfahrens. Noch häufiger bezeichnet es, 2. eine gewaltsame,
gewaltthätige, feindselige Handlung selbst. Thätlichkeiten verüben. Von allen
Thätlichkeiten abstehen. Sich aller Thätlichkeiten enthalten.