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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Das Thalgehänge | | Das Thalgut

Das Thalgericht

, [565-566] des -es, plur. die -e, zu Halle in Sachsen, dasjenige Gericht, dessen Gerichtbarkeit sich über das Thal, d. i. die im Grunde liegenden Salzwerke erstrecket; zum Unterschiede von dem Berggerichte, unter welches der höher gelegene Theil der Stadt gehöret. Jetzt sind beyde vereinigt, und werden alsdann das Berg- und Thalgericht genannt.
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