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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Sündig | | Sündlich

Sündigen

, [505-506] verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, Sünde begehen, in der engern theologischen Bedeutung dieses Hauptwortes. Kein Mensch ist, der nicht sündiget, 1 Kön. 8, 46. Wider Gott, wider seinen Nächsten sündigen; ingleichen an Gott, am Herrn, an seinem Nächsten, an seinem Leibe, für welche biblisch. R. A. man doch lieber sagt, sich an Gott, an jemanden versündigen. Am Gesetz sündigen, Röm. 2, 12; besser wider das Gesetz, oder noch besser, das Gesetz übertreten. Hierin hast du gesündiget, eine Sünde begangen. Zuweilen, obgleich selten, und nur mit einigen Fürwörtern wird es auch als ein Activum gebraucht. Was habe ich gesündiget? Er hat nichts gesündiget. In weiterer Bedeutung, einen Fehler begehen. Wider das Zeitmaß der Sylben sündigen. So auch das Sündigen. Anm. Dieses Zeitwort ist ein Intensivum von dem veralteten sünden, welches ehedem in eben dieser Bedeutung üblich war; bey dem Kero und Ottfried sunton, im Schwed. synda, im Englischen nur sinn.
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