Das Stiftsamt, [377-378] des -es, plur. die -ämter, ein einem Stifte gehöriges Kammeramt. Ingleichen ein solches Kammeramt, welches aus den Gütern eines ehemahligen Stiftes, d. i. Klosters oder Bisthumes errichtet worden, in welcher letztern Bedeutung es besonders in einigen protestantischen Gegenden üblich ist. Daher der Stiftsamtmann. | |