Der Stiefschwager
, [
371-372] des -s, plur. die -schwäger,
Fämin. die Stiefschwägerinn, Personen, welche nur durch die zweyte Heirath in
dieses Verhältniß kommen; z. B. wenn meine Schwester nach Absterben ihres
Mannes von neuen heirathet, so ist dieser mein Stiefschwager.
S. Stief.