Das Steueramt, [361-362] des -es, plur. die -ämter, von Steuer 3 (2). 1. Ein Amt, d. i. Collegium mehrerer zu Einhebung und Berechnung der Steuer niedergesetzter Personen; das Steuer-Collegium, oft auch nur die Steuer schlechthin. 2. Ein Amt in oder bey einem solchen Collegio. | |