Das Standgeld, [289-290] des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches jemand von seinem Stande oder für denselben auf dem Markte oder den öffentlichen Gassen zur Markt- oder Jahrmarktszeit bezahlet; die Standgebühr, in einigen Städten das Bohlengeld, Stättegeld, im mittlern Lat. Estantagium. | |