Der Stadtschuldheiß, [271-272] des -en, plur. die -en, ein Schuldheiß in einer Stadt, welcher in derselben, oder über dieselbe zu befehlen hat, zum Unterschiede von einem Dorf- oder Landschuldheißen; wo in einigen Gegenden so wohl der oberste Vorgesetzte einer Stadt in Civil-Sachen, als auch der Vorgesetzte eines Stadtgerichtes, der Stadtrichter, diesen Nahmen führen, welche zuweilen auch Stadtvögte genannt werden. S. Schuldheiß. | |