Der Staats-Minister
, [
259-260] des -s, plur. ut nom. sing.
ein Minister, so fern ihm die Angelegenheiten eines ganzen Staates anvertrauet
sind, ein Mitglied des obersten zur Verwaltung der innern und äußern
Angelegenheiten eines Staates niedergesetzten Collegii.
[
261-262]