Die Staatsklugheit, [259-260] plur. car. die Fertigkeit, den Zusammenhang der Staatssachen einzusehen, und selbige zur Wohlfahrt des Staates vortheilhaft zu leiten; mit einem Griechischen Kunstworte die Polnik. Daher Staatsklug, adj. et adv. diese Klugheit besitzend, ingleichen darin gegründet. Ein staatskluger Mann. | |