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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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2. Der Staat | | Die Staatengeschichte

Die Staaten

, [259-260] sing. inus. ein Wort, welches überhaupt Stände, Landesstände bezeichnet, aber nur von den Ständen, d. i. den Abgeordneten der vereinigten Niederländischen Provinzen, üblich ist; Franz. les Etats. Die Staaten von Holland, und Westfriesland. Die General-Staaten, die Abgeordneten aus den Staaten oder Ständen der Provinzen zur Verwaltung der Angelegenheiten der gesammten Republik. Einer von den General-Staaten. Daher der Staatenrath u. s. f. Anm. Es stammet hier, so wie das im Deutschen in andern Fällen üblichere Stand von stehen ab, es müßte denn eine Figur des vorigen Wortes seyn, und die Repräsentanten eines Staates bezeichnen. S. Stand. [259-260]
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