Der Spanndienst
, [
161-162] des -es, plur. die -e,
Frohndienste, welche mit einem Spann oder Gespann Pferde verrichtet werden
müssen; Fuhrfrohnen, zum Unterschiede von den Handdiensten, Fußdiensten u. s.
f. Daher in einigen Gegenden auch solche zu Spanndiensten verpflichtete
Unterthanen Spanndienster genannt werden.