Sittsam
, [
113-114] -er, -ste, adj. et adv. von
Sitte, und zwar so fern es von sitzen abstammet, und zunächst den Begriffe der
Ruhe und Stille hat, wo es doch nur von den menschlichen Sitten, d. i. dem
freyen äußern Verhalten in dem gesellschaftlichen Leben gebraucht wird, und dem
wild, ungestüm, rauschend, entgegen gesetzet ist. Man ist in diesem Verstande
sittsam, wenn man alles dem gesellschaftlichen Leben unangenehme, oder
unanständige Geräusch in seinem Betragen vermeidet. In weiterer Bedeutung ist
sittsam überhaupt, den guten Sitten, d. i. dem anständigen äußern. Betragen in
der menschlichen Gesellschaft gemäß, und in diesem Verhalten gegründet.
Mir trat mit sittsamer Geberden Ein Heer vergoldter Diener
nach, Lichtw.
Anm. Schon bey dem Ottfried sizzam, der es nicht nur für
wohlanständig, sondern auch in mehr eigentlicher Bedeutung für gemäßigt
gebraucht, so daß es jeder heftigen Bewegung entgegen siehet. Siehe auch
Sittig, welches ehedem gleichfalls für sittsam üblich war.