Das Siegelgeld, [89-90] des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches für die Untersiegelung oder Besiegelung einer Urkunde den Kanzelleybedienten entrichtet wird. An manchen Orten wird die Lehnwaare, welche bey dem Antritte eines neuer Erdherren entrichtet wird, das Siegelgeld genannt. | |